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   OLG Bremen, 03.09.2008 - 5 WF 37/08   

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https://dejure.org/2008,16429
OLG Bremen, 03.09.2008 - 5 WF 37/08 (https://dejure.org/2008,16429)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.09.2008 - 5 WF 37/08 (https://dejure.org/2008,16429)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. September 2008 - 5 WF 37/08 (https://dejure.org/2008,16429)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 127, 124 Nr. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der reformatio in peius im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 3
    Befugnis des Gerichts zur Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung auf die Beschwerde der Partei gegen die Anordnung von Ratenzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bremen, 05.03.1985 - 5 WF 237/84
    Auszug aus OLG Bremen, 03.09.2008 - 5 WF 37/08
    Die vom Familiengericht für seinen Aufhebungsbeschluss herangezogene Entscheidung des Senats aus dem Jahre 1985 (FamRZ 1985, 728) ist hier nicht einschlägig: Seinerzeit hatte der Rechtspfleger die Entscheidung des Familienrichters von Amts wegen zu Lasten des Antragstellers abgeändert; Beschwerde hatte der Antragsteller hingegen nicht eingelegt.

    Von daher bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob der Senat an seiner Rechtsprechung festhält, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachträglich gemäß § 124 Nr. 3 ZPO aufgehoben werden kann, wenn - wie hier - dem Gericht bei der Würdigung vollständiger und richtiger Unterlagen ein Fehler unterlaufen ist (vgl. Senat, FamRZ 1985, 728 - a. A. die ganz h. M.: OLG Hamburg, FamRZ 1996, 874; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 124 Rn. 20, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 124 Rn. 13; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 124 Rn. 4; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 124 Rn. 7).

  • OLG Hamburg, 15.11.1995 - 12 WF 146/95
    Auszug aus OLG Bremen, 03.09.2008 - 5 WF 37/08
    Von daher bedarf es hier keiner Entscheidung darüber, ob der Senat an seiner Rechtsprechung festhält, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachträglich gemäß § 124 Nr. 3 ZPO aufgehoben werden kann, wenn - wie hier - dem Gericht bei der Würdigung vollständiger und richtiger Unterlagen ein Fehler unterlaufen ist (vgl. Senat, FamRZ 1985, 728 - a. A. die ganz h. M.: OLG Hamburg, FamRZ 1996, 874; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 124 Rn. 20, mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Auflage, § 124 Rn. 13; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 124 Rn. 4; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 124 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 20.10.2010 - 8 WF 266/10

    Rechtsfolgen der Erlangung von Vermögen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Zwar geht die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Einsatz des für eine zurückliegende Zeit zuerkannten Unterhalts für die Verfahrenskosten in der Regel unangemessen ist (OLG Hamm, FamRZ 2007, 1661; OLG Dresden, FamRZ 2008, 1543; KG, FamRZ 2009, 366; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage § 115 Rn. 58 a), weil der nachträglich titulierte Betrag - eine rechtzeitige Zahlung unterstellt - für die Bestreitung von Verfahrenskosten nur dann hätte eingesetzt werden müssen, wenn bei laufender Zahlung des Unterhalts in der Vergangenheit aus diesem Verfahrenskostenhilferaten hätten erbracht werden müssen.
  • OLG Brandenburg, 15.02.2013 - 3 WF 123/12

    Verfahrenskostenhilfe: Vorschussanspruch gegen den Ehegatten für das

    Denn im Verfahrenskostenhilfebeschwerdeverfahren gilt das sog. Verbot der reformatio in peius, das Verschlechterungsverbot (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2007, 1753; OLG Bremen, FamRZ 2009, 366; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 629, 630; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn. 90).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2013 - 3 WF 1/13

    Verfahrenskostenhilfe: Anspruch auf Bewilligung für das

    Denn auch im Verfahren der Verfahrenskostenhilfe gilt das Verschlechterungsgebot (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FamRZ 2007, 1753; OLG Bremen, FamRZ 2009, 366; OLG Naumburg, FamRZ 2009, 629, 630; FamVerf/Gutjahr, § 1 Rn. 90).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2012 - 24 W 13/12

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte aus der Vermietung eines Ferienhauses bei der

    Da auch im Beschwerdeverfahren nach § 127 ZPO das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1999, 997 f.; OLG Bamberg, FamRZ 2007, 1339; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 423; OLG Bremen, FamRZ 2009, 366; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 127 Rdnr. 37 und Zöller/Heßler, a.a.O., § 572 Rdnr. 39), kann dem Beklagten Prozesskostenhilfe im Hinblick auf das in seinem Eigentum stehende Ferienhaus mit einer dahingehenden Begründung auch nicht mehr entzogen werden.
  • OLG Brandenburg, 08.01.2013 - 3 WF 130/12

    Verfahrenskostenhilfe: Uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen

    Dies unterliegt schon mit Rücksicht auf das Verschlechterungsverbot (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2009, 366; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf-/Gutjahr, 2. Aufl., § 1 Rn. 90) nicht der Überprüfung durch den Senat.
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